Marktordnung

auf dem Gelände Autohof Bergler, Windischeschenbach

      1. Das Betreten des Flohmarktgeländes ist für Verkäufer, Benutzer des Parkplatzes sowie Besucher nur unter Anerkennung der Marktordnung gestattet. Mit Betreten wird die Flohmarktordnung anerkannt.
      2. Marktzeiten: Samstags von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Der Aufbau der Stände ist erst bei Anwesenheit und Freigabe der Marktleitung – frühestens 1 Stunde vor Flohmarktbeginn – erlaubt. Aufbau am Vortag ist nicht erlaubt!
      3. Der Aufbau ist nur auf den vom Marktpersonal zugewiesenen Flächen erlaubt. Zuwiderhandlungen kann mit Platzverweis geahndet werden. Die Zuweisung der Plätze erfolgt in Reihenfolge des Eintreffens der Anbieter. Ein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Platzes besteht nicht. Den Anweisungen des Marktpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
      4. Nach Bezug der Verkaufsfläche ist die Standgebühr fällig. Die Standgebühr wird von der Marktleitung in bar abkassiert. Wer das Gelände ohne Bezahlung verlässt macht sich der Zechprellerei strafbar und wird angezeigt.
      5. Ein vorzeitiger Abbau vor Marktende ist nur möglich, wenn andere Anbieter nicht behindert oder gefährdet werden. Eine Gebührenerstattung bei vorzeitigem Verlassen ist nicht möglich.
      6. Der Verkauf von DVD’s, Video und PC-Spiele ab 18 Jahren sowie von Plagiaten ist verbot
      7. Verboten sind das Anbieten und der Verkauf von: Gewaltverherrlichende, rassistische und pornografische Videos, CDs, und Schriften; Waffen, NS-Artikel, pyrotechnische Gegenstände, Tiere sowie alle vom Gesetzgeber untersagten Waren.
      8. Das Verteilen von Fremdwerbung (Terminzettel, Prospekte etc.) ist verboten.
      9. Jeder Verkäufer verpflichtet sich, seine Abfälle in jeder Form, Sperrmüll, Pappe, Papier etc. mitzunehmen und nicht in den aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen.
      10. Lebensmittel, Imbiss, Eis und Getränke dürfen auf dem gesamten Gelände nicht verkauft werden, ebenso Blumen und Pflanzen jeglicher Art.
      11. Der Veranstalter übernimmt für Unfälle und Schäden jeglicher Art im Veranstaltungsbereich keinerlei Haftung. Für Schäden haftet immer der Verursacher. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder abhanden gekommene Gegenstände.
      12. Verstöße gegen diese Marktordnung oder Störung des Marktfriedens hat einen sofortigen Platzverweis zur Folge.
      13. Neuware darf nicht verkauft werden.
      14. Toiletten und Waschgelegenheiten sind im Autohof ausreichend vorhanden und ausnahmslos zu benutzen. „WILDPINKELN“ ist verboten!
      15. Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Anbieten von Waren nur mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten gestattet.
      16. Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt (Sturm, Hagel, Gewitter etc.) oder zur Sicherheit der Teilnehmer erfolgt keine Erstattung der Standgebühren.
      17. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt die StVO. Es darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Das Befahren des Geländes geschieht auf eigene Gefahr!
      18. Auf den Zu- und Ausfahrten muss mit LKW-Verkehr gerechnet werden!
      19. Für irrtümliche Angaben in Zeitungen, Internet, Facebook und Plakatwerbung wird keine Haftung übernommen.
Download Marktordnung

Es ist ratsam sich kurzfristig vor jedem Flohmarkttermin darüber zu informieren, ob dieser Markt wegen der Corona-Pandemie stattfinden darf! Unsere homepage www.flohmarkt-kastner.de wird täglich aktualisiert.

Stand: August 2020